Weimar d. 11. Jenner 1825
An Clemens Wenzel Nepomuk Lothar von Metternich
Durchlauchtigster Fürst,
gnädigster Herr.
Die ausgezeichnet schönen Tage welche mir zu wiederholtenmalen das Glück brachten in Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht Nähe zu verweilen erscheinen mir immer in leuchtender Erinnerung so oft ich in späten Jahren auf die vergangene Lebenszeit zurückschaue, nicht ohne Rührung gedenck ich dann der entschiedenen Beweise gnädigsten Wohlwollens, deren ich mich ohne Anmaßung schmeicheln durfte.
Gern gesteh ich daß in jener Zeit der Wunsch rege ward solche Stunden möchten nicht vorübergehen und ein günstiges Geschick möchte mir bereitet seyn, unter so hoher und sicherer Leitung, diejenigen Gaben welche Natur und Bildung mir verliehen zu bedeutenden Zwecken treulich zu verwenden.
Stand jedoch der eingeschlagne Lebensweg hiemit nicht in Übereinstimmung so erhielt sich doch dagegen jenes Gefühl eines unbedingten Vertrauens in meiner Seele und dieses ist es was mich anregt und aufmuntert gegenwärtigen Schritt zu wagen.
In hohen Jahren versuche ich zum Besten der Meinigen was ich mich selbst zu unternehmen vielleicht angestanden hätte; und ich spreche wohl einen zu kühnen Wunsch in beygehender Schrift aus, deren gnädig-nachsichtige ein Privilegium für die neue Ausgabe meiner sämmtlichen Wercke von dem hohen Bundestage zu erbitten.
Verziehen wird mir seyn wenn ich mich deshalb unmittelbar an Höchstdieselben wende, weil ja die Entscheidung der vorläufigen Frage: ob die Sache räthlich und thulich sey? nur auf so erhabenem Standpunckt entschieden werden kann. Wer sonst würde bestimmen dürfen, ob man einem endlichen Gelingen allenfalls entgegen sehen könne, oder ob man sich, bey abgelehnter Einwirckung im Stillen zu bescheiden habe.
Hierin auch kann nur allein der Muth zu einem solchen Schritte gefunden werden; der Einzelne darf bey einem Unternehmen, das für ihn von so hoher Wichtigkeit ist, die Kühnheit seiner Forderung nicht überlegen, noch alles was seinen Wünschen entgegensteht überdencken; ja kaum steht mir in diesem seltenen, einzigen Falle die Sicherheit einer innern und äußeren Form zu Gebote.
Wenn daher Höchstdenenselben in dieser Angelegenheit mich nähere, so muß ich mir vorstellen daß es mündlich geschehe in einer der Stunden wo das Vertrauen das mich gegenwärtig belebt zuerst sich gründete.
Vor allem daher erbitte mir gnädigste Andeutung in wiefern ich weiter schreiten dürfe und im Bejahungsfalle eine günstige Leitung; wodurch mir jedes Gelingen um so theurer werden müßte als der größte Gewinn zunähst die Überzeugung wäre: daß Höchstdieselben jene so vielfach erprobten, wohlwollenden Gesinnungen bis ans Ende, ja über die Lebensgränze hinaus gnädigst zu erstrecken geruhen wollten.
In tiefster Verehrung
Ew. Hochfürstl. Durchl.
unterthänigster
J. W. v. Goethe
***
Weimar den [11.] Januar 1825.An die deutsche Bundes-Versammlung
Hohe deutsche Bundes-Versammlung!
Die von so erhabener Stelle dem großen Ganzen gewidmete Übersicht schließt eine wohlwollende Betrachtung einzelner Angelegenheiten nicht aus, und es ist in diesem Sinne, daß ich Nachstehendes einer hohen Bundes-Versammlung vorzulegen mich erkühne.
Als ein im Jahre 1825 mit der J. G. Cottaschen Buchhandlung zu Stuttgart auf sieben Jahre geschlossener Contract, über meine damals vorliegenden poetischen und ästhetischen Werke, mit Ablauf der Zeit zu Ende gegangen, dachte man auf eine neue erweiterte Ausgabe, welche nicht allein die zwanzig Bände jener frühern, sondern auch die inzwischen einzeln abgedruckten Arbeiten, nicht weniger manches vorräthige Manuscript in sich fassen sollte. Ferner wünschte man auf die poetischen und ästhetischen auch die historischen, kritischen und artistischen Aufsätze folgen zu lassen und zuletzt, was sich auf Naturwissenschaft bezöge, nachzubringen.
Freylich mußte bey dieser Übersicht, wodurch die Bemühungen eines ganzen Lebens vor Augen treten, der Wunsch entstehen, für so mannichfache Arbeit proportionirten Vortheil und Belohnung zu erhalten, welche dem deutschen Schriftsteller meist verkümmert zu werden pflegen.
Das Mittel jedoch, einen anerkannten geistigen Besitz dem einzelnen Verfasser zu erhalten, hatte sich schon bald nach Erfindung der Buchdruckerkunst hervorgethan, indem, bey ermangelnden allgemeinen Gesetzen, man zu einzelnen Privilegien schritt. Am Anfang des sechzehnten Jahrhunderts gaben kaiserliche Schutzbriefe genugsame Sicherheit; Könige und Fürsten verliehen auch dergleichen, und so ist es bis auf die neusten Zeiten gehalten worden.
Sollte nun aber gegenwärtig der erhabene Bundestag, der Verein aller deutschen Souveränitäten, nicht dergleichen als Gesammtheit auszuüben geneigt seyn, was die Einzelnen vorher anzuordnen und festzusetzen berechtigt waren und noch sind, und wäre nicht durch einen solchen Act das entschiedenste Gewicht auf deutsche Literatur und Geistesbildung kräftigst zu bethätigen?
Würde daher ein Autor, der so viele Jahre in seinem Vaterlande gewirkt, dessen reine, mit allen bestehenden und zu wünschenden Guten im Einklang beharrende Thätigkeit dem Einsichtigen vor Augen liegt, einen allzukühnen Wunsch aussprechen, wenn er ein solches Privilegium von den verbündeten und vereinten Mächten sich erbäte, und zwar für sich und die Seinigen, so daß er sowohl einen Selbstverlag [sic!] unternehmen, als auch, wenn er einem Verleger das Recht von seinen Geistesproducten merkantilischen Vortheil zu ziehen übertrüge, auf diesen den gesetzlichen Schutz erstrecken könnte?
Nun aber darf ich ohne Ruhmredigkeit aussprechen daß, während einer langen Lebenszeit, erhabene Herrscher, von welchen ein günstiges Geschick die geneigtesten glücklicherweise in gedeihlichem Wohlseyn erhalten hat, durch mehrfache Beweise von unschätzbarer Huld mich begnadigt und ausgezeichnet haben, weshalb ich denn wohl hoffen darf daß man Allerhöchsten Orts einen alten treuen Diener und Verehrer in Gesammtheit wohlwollend anzublicken geneigt seyn möchte, wobey denn der erlauchten und hochverehrlichen Ministerien und Herren Bundestags-Gesandten erprobte Mitwirkung gleichermaßen anzugehen die Freyheit nehme.
Durch solche Aussicht in meinem Unternehmen gekräftigt wage nunmehr nachstehende Bitte ehrerbietigst auszusprechen:
Daß mir durch den Beschluß der hohen deutschen Bundes-Versammlung für die neue vollständige Ausgabe meiner Werke ein Privilegium ertheilt und dadurch der Schutz gegen Nachdruck in allen Bundesstaaten gesichert werde, unter Androhung der Confiscation und anderer Strafen, welche durch allgemeine gegen das Verbrechen des Nachdrucks künftig erfolgende Bundesbeschlüsse noch festgesetzt werden möchten. Mit der Zusicherung, daß ich hiebey von Seiten aller deutschen Bundesstaaten gehandhabt, auch auf Ansuchen bey einzelnen Bundesregierungen mit besondern Privilegien kostenfrey versehen werden solle.
Und so darf ich denn wohl zum Schlusse dieses für mich so wichtige und zugleich für die ganze deutsche Literatur bedeutende Geschäft einer hohen Bundes-Versammlung zu gnädiger Ansicht und günstigem Beschluß nochmals angelegentlichst empfehlen.
Johann Wolfgang von Goethe.
***
d. 11. Febr. 1825.An den Großherzog Carl August
[Concept.]
Ew. Königlichen Hoheit
achte für Schuldigkeit zu vermelden daß in diesen Tagen mir die Kenntniß zugekommen ist wie ein an die hohe Bundestags-Versammlung zu Frankfurt a/M. zu richtendes Schreiben durch allerhöchsten Einfluß begünstigt für mich von den glücklichsten Folgen seyn möchte; ich bitte darin um ein Privilegium von jener hohen Stelle für die neue Ausgabe meiner sämmtlichen Werke, welches mich vor dem feindseligen Nachdruck, der den deutschen Schriftstellern alles billige Verdienst ihrer Arbeiten verkümmert, fernerhin schützen möge. Indem ich nun nicht verfehlen werde das Weitere nächtens schuldigst einzureichen so bitte vorläufig daß Höchst Dieselben durch einflußreiche Wirkung zum erwünschten Ziele fördern mögen.
Der ich, wie für so vieles auch noch für dieses bedeutende Gelingen mich Höchst Denenselben gern als Schuldner bekennen möchte.
***
Weimar den 27. Februar 1825.An Carl Friedrich von Reinhard
[Beilage.]
So eben, verehrtester Freund, vernehme mit einiger Bestimmtheit daß ein an die hohe Bundes-Versammlung von mir gerichtetes Schreiben nächstens zum Vortrag gelangen werde.
Ich bitte darin um ein Privilegium von jener hohen Stelle für die neue Ausgabe meiner sämmtlichen Werke, welches mich vor dem feindseligen Nachdruck, der den deutschen Autoren alles billige Verdienst ihrer Arbeiten verkümmert, fernerhin schützen möge.
Und nun halt ich es für Freundespflicht, welche dießmal mit einem äußern Vortheil übereintrifft, Ihnen, Verehrtester, hievon Erwähnung zu thun, in der Voraussetzung, daß Sie, an Ihrer Stelle, nach dem mannichfaltigen Einfluß welchen Sie ausüben, dieser Angelegenheit, wie es sich schicken will, freundlich gedenken und auf thuliche Weise dieselbe zu fördern geneigt seyn möchten. Ich bin auf wunderbarem Weg, fast ohne mein Zuthun, zu diesem Schritt geführt worden, den ich nicht gethan haben würde, wenn ich mich höchster Begünstigung nicht zum Voraus erfreuen dürfte.
Wahrscheinlich komm ich Ihnen im Angesichte des deutschen Reiches etwas wunderlich vor; doch gibt es ja wohl auch Fälle wo Einsiedler aus ihrer Klause nicht ohne Glück vor Fürsten und Herren getreten sind. Überhaupt aber, um aufrichtig zu seyn, so möchte dieß Geschäft meinen Jahren nicht ganz proportionirt erscheinen; auch ist mir nur darum zu thun, da alles ziemlich geordnet liegt, es einzuleiten und zu gründen. Unsere Nachfahren müssen auch etwas zu thun haben. Und so, in Erwartung immer gleichen Sinnes
treu angehörig
J. W. v. Goethe.
Ich weiß, daß mir nichts angehörtAls der Gedanke, der ungestört
Aus meiner Seel' will fließen,
Und jeder günst'ge Augenblick
Den mich ein liebendes Geschick
Von Grund aus läßt genießen.
Febr. 25.
Goethe.
***
Weimar den 27. Februar 1825.
An Carl Leopold von Beust
Hochgeborner Graf,
Insonders hochgeehrtester Herr!
Ew. Exzellenz erlauben, in einer für mich sehr bedeutenden Sache eine geziemende Mittheilung. So eben habe näher zu vernehmen, daß ein an die hohe Bundes-Versammlung von mir Gerichtetes Schreiben begünstigt durch allerhöchsten Einfluß ungesäumt zum Vortrag gelangen werde.
Ich erbitte darin von jener hohen Stelle ein Privilegium für die neue Ausgabe meiner sämmtlichen Werke, welches mich vor dem feindseligen Nachdruck, der den deutschen Autoren alles billige Verdienst ihrer Arbeiten verkümmert, fernerhin schützen möge.
Da ich mir nun schmeicheln darf, daß Ihro Königliche Hoheit unser gnädigster Herr diese meine submissesten Wünsche zu fördern gleichfalls geneigt seyn werden, so ist es meine Pflicht Ew. Exzellenz als den glücklichsten Vermittler hiebey, bescheidentlich anzusprechen und gehorsamst zu ersuchen: daß auch Sie mir in diesem Falle Ihre gewandte Geschäftsthätigkeit und erprobte Geneigtheit möchten zu Gute kommen lassen.
Der ich mit besonderm Vergnügen die Gelegenheit ergreife, Ew. Exzellenz meine ausgezeichnete Hochachtung an den Tag zu legen; wie ich mich denn schon zum Voraus des Dankes erfreue, welchen ich wie bisher im Allgemeinen der Staatsgeschäfte, so nun auch für meine Person besonders abzutragen die Veranlassung finde
Ew. Excellenz
ganz gehorsamster
J. W. v. Goethe.
***
Weimar den 22. Julius 1825.
An die Könige von Bayern, Sachsen und Württemberg
Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König,
Allergnädigster König und Herr!
Ew. Königliche Majestät
haben die von allerunterthänigst Unterzeichnetem bey der hohen Bundes-Versammlung eingereichte submissiste Bitte um ein Privilegium für die Ausgabe seiner Werke letzter Hand schon eines allergnädigsten Blickes gewürdigt und ich erkühne mich daher, das Nähere zu Unterstützung jenes Gesuchs umständlicher vorzulegen.
Die Absicht ist, meine schriftstellerischen Arbeiten, mit denen ich mich lebenslänglich beschäftigt und deren großer Theil schon gedruckt ist, gesammelt herauszugeben und hierauf meine letzten Lebensjahre zu verwenden.
Nun würden zuerst die poetischen, rhetorischen, historischen, kritischen Arbeiten etwa vierzig Bände füllen: hierauf aber wäre dasjenige, was ich in Bezug auf bildende Kunst unternommen, nicht weniger, was ich in der Naturwissenschaft versuchte, in einer nicht füglich zu bestimmenden Zahl von Bänden nach zu bringen.
Da nun aber zu einem solchen Unternehmen schon mehrjährige Aufmerksamkeit und Bemühung erforderlich war, auch zunächst noch seyn wird, um zuletzt eine solche Rechenschaft abzulegen; so würde es um so wünschenswerther seyn, daß der Verfasser von den unausgesetzten Bemühungen seines Lebens billigmäßigen Vortheil ziehe, welcher durch den in Deutschland noch nicht zu hindernden Nachdruck gewöhnlich verkümmert wird. Deshalb erkühne mich nun Ew. Königliche Majestät hiedurch bescheiden anzugehen mich in allen, in Höchst Ihro Landen gegen den Nachdruck schon bestehenden Gesetzen und Anordnungen einzuschließen, besonders aber für gedachte vollständige kritische Ausgabe meiner Werke ein Privilegium zu ertheilen, so daß ich gegen den Nachdruck und dessen Verkauf in Höchst Ihro Staaten völlig gesichert sey, unter Androhung der Confiscation und sonstiger Strafen, welche theils den Landesgesetzen nach schon bestehen, oder künftig nöthig erachtet werden möchten.
Und zwar wage ich, mir ein solches Privilegium für mich, meine Erben und Erbnehmer in der Maaße zu erbitten, daß sowohl ich, wenn ich den Verlag selbst oder in Gemeinschaft besorge, als auch, wenn ich einem Verleger die Befugniß übertrüge, dieser des gesetzlichen Schutzes genießen möge.
Sollte es hiebey nicht genehm seyn, diese Ausgabe der letzten Hand, die für künftig keine Abänderung erleiden, auch um einen annehmlichen Preis verkäuflich seyn soll, auf unbestimmte Zeit zu privilegiren, so erlaube mir doch die allerunterthänigste Bitte, den anzusetzenden Termin auf fünfzig Jahre zu erstrecken, damit meine Familie sich auch unter die vielen mitzählen dürfe, welche in Allerhöchst Ihro Landen eines dauerhaft beschützten Glückes genießen.
Und so werde ich denn auch nicht ermangeln, das mir so vortheilhaft als ehrenvoll gegönnte Privilegium auf eine geziemende Weise dem Publicum vor Augen zu bringen. Eine solche gnädigste Vergünstigung würde ich mit dem reinsten, devotesten Dank erkennen und für die höchste Belohnung achten, die mir für meine unausgesetzten vieljährigen Bemühungen nur immer hätte zu Theil werden können.
In tiefster Ehrfurcht
Ew. Königlichen Majestät
allerunterthänigster Diener
Johann Wolfgang von Goethe.
***
Weimar d. 19 [13.] August 1825.
An Sulpiz Boisserée
Es ist schwer, ja fast unmöglich in persönlicher Gegenwart mündlich geschweige abwesend und schriftlich einen Zustand darzustellen wobey ethische, ökonomische, mercantilische Bezüge, frühere, spätere, verschwundene, fortdauernde Verhältnisse sich mannichfaltig verknüpfen, ich habe es in Beykommendem versucht, machen Sie sich das Gesagte freundlich zu eigen.
In meinen hohen Jahren allen, aus dem fraglichen Geschäft entspringenden Vortheil meiner Familie überlassend finde ich billig daß sie auch Sorge und Bemühung übernehme, die damit nothwendig verknüpft sind. Diese vorliegende Masse literarischer Productionen verehrte ich meinem Sohn als Capital, kein Wunder daß er das Resultat meines Lebens höher schätzt als ich von jeher auf meine Productionen gehalten habe.
Die Theilnahme der Nation, die des Auslandes daran ist auffallend und, bey dem vorwärts bewegten Gang der Cultur, so leicht kein Rückschritt denkbar. Meine Pflicht und tägliches Bestreben ist daher meinen Austritt aus diesen Zeitlichkeiten meinen Angehörigen und Freunden so wenig als möglich fühlbar werden zu lassen, weshalb ich nur thun möchte was niemand thun kann, alles übrige den jüngeren Thätigen, naturgemäß länger dauernden sorgfältig zu übergeben, das Innere zu besorgen und in alles Äußere dieselben sorgfältig einzuweihen.
Jede Annäherung des Herrn v. Cotta zu meinem Sohn, jede abschließliche Verbindung mit demselben würde mir von höchstem Werthe seyn wenn ich noch selbst Amen dazu sagen könnte.
Lassen Sie sich dieses mein Vorvalet gefallen! Warum sollte man sich das Unvermeidliche verläugnen. Gelinge Ihnen alles nach Wunsch.
treulichst
Goethe.
[Beilage.]
Geneigtest zu gedenken.
Als im Jahre 1823 der frühere Contract wegen meiner Werke mit Herrn v. Cotta zu Ende gegangen war, bot ich demselben eine neue vollständige Ausgabe ungesäumt an, brachte auch die Angelegenheit in der Folge abermals zur Sprache; da sie jedoch nicht zu fördern schien, so blieb mir nichts übrig, als, sowohl selbst, nicht weniger von Freunden geholfen, meinen Arbeiten immer mehr Vollständigkeit und Zusammenhang zu geben, auch von meinem Leben und Wirken mehr aufzeichnen als bisher geschehen.
Um nun hierin freyeren Geistes zu walten, übergab ich alle technische, ökonomische und mercantilische Behandlung meinem Sohne. Dieser, ich will es gestehen, mehr als ich durch die Zögerung, besonders auch durch den fortgesetzten Wiener Nachdruck getroffen, berieth sich mit Geschäftsfreunden und ward von bedeutenden wohlwollenden Männern zu dem Schritte an den Bundestag aufgemuntert, der im Allgemeinen sogleich Beyfall und Zustimmung fand, und nun im Einzelnen gar wünschenswerth begünstigt, zunächst vollständig Befriedigung verspricht.
Durch jene öffentliche unbewundene Zustimmung des Bundestages also schien diese Angelegenheit national zu werden und in der Buchhändler-Welt regte sich gar mancher, der sich zu einer solchen Unternehmung Kräfte genug zutraute. Meinem Sohne wurden daher mehrfältige Anträge gethan, Vorschläge zum Selbstverlag, Societäts-Contracte, Übereinkunft auf einen Antheil von jedem abzusetzenden Exemplar und manche andere dem Gesagten mehr oder weniger sich annäherende Propositionen.
Um aber getreulich auf die eigentliche Lage zu kommen, so sind fünfzigtausend Thaler sächsisch geboten mit Erklärung, daß bey ernstlichem Abschluß noch eine Zulage stattfinden solle, und so wäre denn mit Herrn v. Cottas Übergebot zwischen sechzig- und siebenzigtausend Thalern sächsisch der gegenwärtige Stand.
Mein Sohn jedoch und seine Rathgeber glauben den Preis der zu überlassenden Ausgabe von vierzig Bänden auf zwölf Jahre auf wenigstens hunderttausend Thaler sächsisch schätzen zu dürfen und zwar dergestalt daß ein bedeutender Theil der Summe in den ersten Jahren nach Maaßgabe des abgelieferten Manuscripts gezahlt, das übrige aber auf die folgenden Jahre vertheilt werde, so daß die Familie an dem fortdauernden Gewinn gleichfalls einige Antheil hätte. Was das Künftige anbetrifft so würden, nach verflossenen neun Jahre, beide Theile zusammentreten und nach Überzeugung den Contract verlängern, wodurch gar manchem unangenehmen Verhältniß vorgebeugt würde.
Hier wünschte nun daß Herr v. Cotta, der vor allen Übersicht und Kräfte zu solcher Unternehmung besitzt, einträte, seine Meinung eröffnete und solchem Schwanken ein Ende machte, das mir in meinen hohen Jahren besonders peinlich ist. Denn ich darf versichern daß ich immerfort gewünscht habe das alte Verhältniß fortdauern, jeden dazwischen getretenen hindernden Aufschub entfernt und den Abschluß noch bey meinem Leben herbeigeführt zu sehen.
Sie selbst an große Geschäfte umsichtig gewohnt und werden desto eher die Lage beider Theile durchdringen und zu vollständig Einigung das Beste beytragen können.
vertrauend
Goethe.
***
Weimar den 14. September 1825.
An Sulpiz Boisserée
(…)
Herrn v. Cotta habe, dankbar anerkennend, geantwortet; sobald ich mich nur es einigermaßen sammeln kann erfolgt das Weitere. Indessen zeigen beykommende wenige Zeilen daß wir nun vollkommen gesichert sind und unser Werk mit Lust und Muth antreten können.
(…)
danckbar
treulichst
Goethe.
[Beilage.]
Auszug Schreibens
des Herrn Fürsten Metternich Durchlaucht.
Wien den 6. September 1825.
»Se. Majestät der Kaiser haben Ew: pp. ein Privilegium gegen den Nachdruck der von Ihnen veranstalteten neuen Ausgabe Ihrer sämtlichen Werke taxfrey, und zwar nicht nur für die zum deutschen Bund gehörigen Provinzen der österreichischen Monarchie zu ertheilen, sondern dasselbe aus besonderer Rücksicht auf den ganzen Umfang derselben auszudehnen geruht.«
***
Weimar den 18. Septbr. 1825.
An Carl Ferdinand Friedrich von Nagler
Ew. Excellenz
(…)
Wie ich nun überzeugt bin, daß Ew. Excellenz an einem die Sache vollkommen entscheidenden Gelingen den lebhaftesten Antheil nehmen, so darf ich nun wohl hoffen, daß diese Angelegenheit auch von Seiten des allerhöchsten preußischen Hofes zu einer gedeihlichen Endschaft geführt werde.
Es bleibt mir dieses gegenwärtig um so mehr zu wünschen, als ich mit der J. G. Cottaschen Buchhandlung in Stuttgart abzuschließen im Begriffe stehe, welcher Contract auf den vollkommenen Schutz gegen allen Nachdruck zu gründen ist.
Von Ew. Excellenz Gegenwart in Berlin darf ich alles hoffen; deswegen ich auch Weiteres hinzuzufügen anstehe, als daß ich in fortdauerndem Dankgefühl für so große und wirksame Bemühungen die Tage, die mir noch vergönnt sind, verlebe mich und die Meinigen zu fernerem wohlwollendem Antheil um allerbesten empfohlen wünschend.
Verzeihung der fremden Hand! Die eigne fördert nicht mehr.
Hochachtungsvoll
ganz gehorsamst
J. W. v. Goethe.
***
Weimar den 19. September 1825.
An Johann Friedrich Cotta
Ew. Hochwohlgeboren
übersende hiermit zwey Copien der für den Augenblick wichtigsten Documente.
Das Fürstlich Metternichische Schreiben sichert nun wohl die ganze Angelegenheit und ist die allerhöchste Kaiserlich Österreichische Erklärung wegen ihrer wahrhaften Großheit und Unbedingtheit, dankbarlichst anzuerkennen und zu verehren.
Der Königlich Sächsische Oberkonsistorialschein ist gleichermassen günstig, und da die Schlußklausul besagt daß dem in Leipzig bestellten Bücher-Inspector derselbe zu insinuiren sey; so versäume nicht solches alsbald zu bewirken und zugleich: daß mit Dero Buchhandlung abgeschlossen worden auszusprechen. Eine Anzeige hievon würde nach Dresden gehen, wie es gedachter Erlaß zu fordern scheint. Womit ich, die Absendung bereitend, die Ehre habe mich zu unterzeichnen.
Ew. Hochwohlgeboren
gehorsamsten Diener
J. W. v. Goethe.
***
Weimar den 1. October 1825.
An den Grafen Friedrich Christian Johann von Luxburg
[Concept.]
Geneigtest zu gedenken!
Das für die neue Ausgabe der von Goetheschen Werke erbetene Privilegium betreffend.
In einem an die hohe deutsche Bundes-Versammlung gerichteten, nicht ungnädig aufgenommenen Schreiben, Weimar den 11. Januar 1825, hat Unterzeichneter seine ehrerbietigen Wünsche dergestalt ausgedruckt, daß er in Gegenwärtigem sich darauf zu beziehen wohl die Erlaubniß finden wird.
1) Die im Jahr 1815 in der J. G. Cottaschen Buchhandlung zu Stuttgart erschienene Ausgabe seiner Werke bestand in zwanzig Bänden, deren Inhalt in einer neuen erweiterten Ausgabe, nebst andern indessen einzeln abgedruckten Arbeiten nicht weniger manchem vorräthigen Manuscript, abermals an's Licht treten sollte.
Ferner gedachte man auf die poetischen und ästhetischen, auch historische, kritische, artistische Aufsätze folgen zu lassen und zuletzt, was sich auf Naturwissenschaft bezöge, nachzubringen; dieses Ganze würde den Titel führen
Goethes Werke
vielleicht mit dem Zusatz: »vollständige Ausgabe der letzten Hand.«
2) Wegen Ertheilung des Privilegiums druckte man sich folgendermaßen aus: daß man solches für sich und die Seinigen erbitte, so daß man sowohl einen Selbstverlag unternehmen, als auch auf einen Verleger den gesetzlichen Schutz erstrecken könne.
Hiernach wird nun in einer aufgeklärten Zeit immer mehr zur Sprache kommen, was eigentlich der Autor zu fordern habe, als Urheber so mancher willkommenen Gabe, dessen Befugniß in Deutschland bisher öfters verkannt worden. Hier ist jedoch die Stelle zu bemerken daß wenn in der älteren Zeit der Verleger durch ein Privilegium seine Kosten zu decken, seinen Gewinn zu steigern suchte, nunmehr wohl die höchsten Staatsverweser dem Autor und den Seinigen einen rechtmäßigen Besitz, der dem geistigen Erwerb so gut als jedem andern zukommen dürfte, zu versichern wohlwollend geneigt seyn werden.
Unterzeichneter hat daher für sich und die Seinigen um ein Privilegium gebeten und zugleich um die Vergünstigung diese Gerechtsame auf irgend einen Verleger zu übertragen, wodurch also beide Theile, höchsten Absichten gemäß, genugsam gesichert wären. Soviel ist jedoch vorläufig anzuzeigen, daß man im Begriff steht mit der J. G. Cottaschen Buchhandlung in Stuttgart über dieses Geschäft sich zu vereinigen.
3) Weil man aber, durch frühere Erfahrungen gewarnt, mit dem Verleger nur auf gewisse Jahre in Verbindung treten wird, so hat man ein, was die Zeit betrifft unbegränztes, oder wenigstens vieljähriges Privilegium vorausgesetzt.
Bedenkt man besonders in gegenwärtigem Falle daß schon mehre Jahre erforderlich sind, eine Sammlung von über vierzig Bänden in's Publikum zu liefern, betrachtet man, daß von einer Ausgabe der letzten Hand die Rede sey, an der keine weitere Veränderung stattfinden darf, deren späterer Abdruck also nur eine Wiederholung des ersten wäre; so wird man sich überzeugen, daß wo nicht eine unbedingte Vergünstigung, doch ein weiter zu erstreckender Termin nothwendig und billig seyn möchte.
Und so sind die bisher dem Unterzeichneten von mehrern hohen Bundesstaaten bereits ausgefertigten Privilegien sämmtlich unbedingt, nur haben Ihre Königliche Majestät von Dänemark den Termin auf funfzig Jahre zu erstrecken geruht; wie denn auch das Gleiche von Ihro des Herzogs von Nassau Durchlaucht beliebt worden ist.
Fügt sich nun hiezu daß in mehren deutschen Staaten und namentlich im Königreich Baiern, bereits Gesetze gegen den Nachdruck vorhanden sind so würden bey einem Privilegium, das aus besonderer Gnade gleichsam nur ehrenhalber verliehen wird, wenn auch die Dauer desselben auf längere Jahre als sonst bey gewöhnlichen Industrie-Privilegien ausgesprochen würde, gewiß in keinem Falle weder der Staat, noch der Autor und Verleger gefährdet seyn.
In solcher Voraussetzung darf ich denn wohl meine submisseste Bitte wiederholen: es möge für die vollständige Ausgabe letzter Hand meiner sämmtlichen Werke mir und den Meinigen ein allergnädigstes Privilegium auf geraume Zeit ertheilt werden: der Erfüllung welches Wunsches ich mit so mehr Zuversicht entgegen sehen darf als Ihro des Königs von Baiern Majestät seit vielen Jahren meine allerunterthänigste Devotion mit allergnädigster Aufmerksamkeit anhaltend zu beglücken geruht.
***
Weimar den 2. October 1825.
An den Freiherrn Ernst Franz Ludwig Marschall von Bieberstein
[Concept.]
Hochwohlgeborner Freyherr!
Hochgeehrtester Herr!
Für das auf mein unterthänigstes Gesuch so schnell und vollständig mir gnädigst verliehene Privilegium, die neuste Ausgabe letzter Hand meiner sämmtlichen Werke betreffend, wünsche Ihro Herzoglichen Durchlaucht, Ew. Excellenz gnädigstem Herrn, meinen devotesten Dank schuldigst abgetragen zu wissen.
Indem ich nun hoffen darf Hochdieselben weren diese Bemühung geneigtest übernehmen, so bitte zugleich überzeugt zu seyn daß ich jener Gewährung eines angelegenen Wunsches die Einwirkung eines verehrlichen Wohlwollens erblicke, welches Hochdieselben mir früher gegönnt und welches ich mir schmeichle auch in Zukunft sowohl für mich als die Meinigen, geneigtest erhalten zu sehen.
Der ich die Ehre habe mich mit vorzüglichster Hochachtung zu unterzeichnen.
***
Weimar den 25. November 1825.
An Carl Ferdinand Friedrich von Nagler
Geneigtest zu gedenken.
Vorliegende Fragen, betreffend eine, sich auf dem eingeschlagenen Weg dem Ziele glücklich nähernde Gelegenheit, wären folgendermaßen vielleicht dankbar zu erwidern.
1) Beyliegende Abschrift des k. k. österreichischen Privilegiums zeigt, wie solches in bester Form, mit größter Geneigtheit ausgefertigt worden.
2) Sollte man königlich preußischer Seits die förmliche Ausfertigung eines gleichen Privilegii, in Betracht besonderer Umstände, nicht belieben, so wäre eine bestimmt zusichernde, von den Herren Ministern des Innern und Äußern vollzogene Eröffnung dankbar zu erkennen.
3) Das k. k. österreichische Privilegium lautet auf die sämmtlichen Länder der Monarchie; ein gleiches wünscht man von allerhöchster königlich preußischer Seite, besonders da, ungeachtet der vorhandenen Gesetze, von Köln aus hie und da Nachdrücke cursiren.
4) Auch ist in vorliegendem k. k. Privilegio der Zeit nicht gedacht; das Gleiche wünscht man von königlich preußischer Gnade, da ja ohnehin, bey Kraft des Gesetzes gegen den Nachdruck, hier gleichsam nur eine Ehrensache für den Verfasser obwaltet.
5) Die Reservation der Censur ist den Zuständen jener kaiserlichen Reiche ganz gemäß; in den protestantischen Landen ist nicht daran gedacht worden, noch daran zu denken.
In welcher Form aber auch man in Berlin mich begünstigen möge, so ergeht die angelegentliche Bitte dahin: daß die Ausfertigung in dem Gesetzblatt, auf die gewöhnliche Weise, wie alle gesetzlichen Verordnungen bekannt gemacht werden, zur öffentlichen Kenntniß gelange. Solches ist schon vom königlichen Ministerium von Hannover, auch in den Großherzogthümern Mecklenburg-Schwerin, Baden und Hessen, ja, wie es verlauten will, von mehreren beliebt worden.
Ein Weiteres will mir in dem Augenblick nicht beygehen.
Verehrend wie vertrauend
gehorsamst
J. W. v. Goethe.
***
Weimar den 21. December 1825.
An Johann Friedrich Cotta
Hochwohlgeborner
insonders hochzuehrender Herr.
Als wir bey'm Beginn der Verhandlungen über die neue Ausgabe der von Goethischen Werke ein Honorar von hunderttausend Thalern sächsisch für das Verlagsrecht auf zwölf Jahre mit Übertragung sämmtlicher den Nachdruck verbietender Privilegien der deutschen Bundes-Staaten als nicht unbillig voraussetzten, eröffneten Ew. Hochwohlgeborner uns nicht allein eine Aussicht auf diese, sondern zeigten sogar im Hintergrunde noch größeren Gewinn.
Hierauf gründete sich auch der Entwurf zu einem festzustellenden Contract über dieses Unternehmen, wenn manche Nebenerörterungen, nicht ohne Wichtigkeit für das Geschäft beseitigt seyn würden.
Da sich nun durch Ew. Hochwohlgeborner letztes Schreiben vom 30. November d. J. die Sache immer mehr aufklärt, so verfehlen auch wir nicht noch Folgendes zu bemerken.
Ob wir gleich im Fortgang unserer Unterhandlungen manche Offerte bedeutender Buchhandlungen theils stillschweigend theils schriftlich ablehnend zurückwiesen, so kehrten doch selbige in den letzten Zeiten mit solcher Dringlichkeit zurück und wurden so bedeutend daß wenn sie auch unserer ersten Ansicht nicht ganz entsprachen doch derselben ganz nahe kamen.
Hiernach möchte sich nun die Sache folgendermaßen gestalten, ohne jedoch in dem bereits vorliegenden Entwurf das Wesentliche zu verändern.
Alle zeitherigen Anträge und darauf gegründete Gebote zeigen deutlich, daß ein Absatz von vierzigtausend Exemplaren der projectirten Werke in nicht gar langer Zeit zu erreichen sey, wenn solche dem Publicum auf eine gehörige Weise dargeboten würden. Daher geht unser modificirter Vorschlag dahin, auf gedachte Anzahl von vierzigtausend Exemplaren sogleich zu contrahiren und das Honorar von hunderttausend Thalern sächsisch in bestimmten Terminen abgetragen zu sehen.
Die ganze Ausgabe würde in vier Jahren zu vollenden seyn, jährlich zwey Lieferungen jede zu fünf Bänden, welche der Autor successive abreicht.
Dagegen würde von Messe zu Messe der achte Theil des Honorars mit zwölftausend fünfhundert Thalern sächsisch gezahlt.
Und wie nun schon bestimmter Maaßen das Verlagsrecht auf die Privilegien der deutschen Bundes-Staaten auf zwölf Jahre gesichert wird, so bleibt es auch bey der verabredeten doppelten Buchführung über dieses Geschäft, damit wenn erwiesen ist daß vierzigtausend Exemplare abgesetzt sind alsdann die Bedingung einträte daß dem Autor oder den Seinigen von zehntausend ferneren Exemplaren abermals zwanzigtausend Thaler sächsisch zu Gute kommen.
Wie sich nun eine zugleich anzukündigende Octav-Ausgabe nöthig gemacht, so wünscht man auch, wie fernerhin über die Taschen-Ausgabe, Musterblätter, um darüber weitere Überlegungen anstellen zu können. Dieses wird von unserer Seite umdestomehr erforderlich da nicht verhehlt werden soll, daß der Autor von einem größeren Absatze Vortheil ziehe weshalb ihm denn die Verpflichtung gegen das Publicum obliegt für die Annehmlichkeit des Druckes und sonstige Beziehungen Sorge zu tragen.
Was die Taschen-Ausgabe betrifft so wäre zu wünschen, daß die neue Übersetzung der Tausend und einen Nacht, Breslau bey Joseph Max & Comp., zum Muster gewählt werden könnte; der neue Abdruck von Faust ist sowohl was Lettern als Papier betrifft höchst unerfreulich.
Hierbey wäre schließlich zu bemerken daß man von den einzeln zu druckenden Theilen, jeden Vortheil, wenn auch nicht unbedeutend, dem Herrn Verleger überlasse, weil eine dergleichen Berechnung vielleicht Dunkelheit in das Geschäft bringen könnte.
Den Wunsch auch nach Ablauf des gegenwärtig zu schließenden Contracts das alte Verhältniß fortdauern zu sehen glaubt man in dem Entwurf auch schon durch den Vorschlag ausgesprochen zu haben, daß beide Theile drey Jahre vor dem Ablauf desselbigen zusammentreten und sich wegen des Ferneren besprechen möchten. Sollte, wie nicht wahrscheinlich, alsdann keine Vereinigung zu treffen seyn, so müßte eine Concurrenz eröffnet werden und dem Autor frey bleiben dem Mehr- oder Minderbietenden seine Rechte weiter anzuvertrauen. Denn es kann in diesem Falle, wie man auch dießmal gesehen, nicht auf Mehr und Minder allein ankommen, sondern auf das Vertrauen, welches die Verlagshandlung einflößt; wie wir es denn auch dießmal, nach unseren frühesten Ansichten, mit voller Überzeugung Ew. Hochwohlgeboren zugewendet haben.
Sollten vorbemeldete Bedingungen Denenselben angenehm seyn so würde der Abfassung eines förmlichen Contracts nichts entgegenstehen.
Zugleich wünscht man den Entwurf der Anzeige wie sie in das Publicum gehen soll mitgetheilt zu sehen, um dasjenige anzuschließen was von Seiten des Autors hierbey auszusprechen wäre. Alles hierdurch getreulich Vermeldete hat die Absicht ein glückliches Verhältniß in jedem Sinne für jetzt und die Zukunft sicher zu stellen, wobey sich denn das wechselseitige Zutrauen als die beste Garantie jederzeit erweisen würde.
Die wir mit dem Wunsche schließen daß gegenwärtiges Geschäft wie so manche andere glückliche Unternehmungen Ew. Hochwohlgeborner zu vollkommener Zufriedenheit, so wie uns zu Beruhigung unseres Familienzustandes fernerhin gereichen möge.
Mit vorzüglichster Hochachtung
Ew. Hochwohlgeborner
gehorsamster Diener
(Quelle http://www.zeno.org/Literatur/M/Goethe,+Johann+Wolfgang/Briefe/1825; kursiv jmw)
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