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Samstag, 1. Oktober 2011

Goethe über gemalte Fensterscheiben

Dieses wunderschöne Gedicht von Goethe wollte ich eben erst in mein Schreibblog einstellen, dann stellte ich fest, dass es doch viel besser in das Schreibtippsblog passt, aber als ich es mit dem Original verglich, zog ich damit hierher um (das kommt davon, wenn man drei Blogs betreibt). Ganz peinlich ist aber, dass ich dieses Gedicht in einer falschen Version in ein anderes Blog eingestellt hatte, das ich vor einigen Jahren betrieb, und zwar, weil ich dem Projekt Gutenberg vertraute. Soweit ich weiß, gab es damals auch noch nicht die Google-Büchersuche, so dass ich es mit dem Original gar nicht vergleichen konnte.

Hier ist die Version, die ich damals eingestellt hatte:

Gedichte sind gemalte Fensterscheiben

Gedichte sind gemalte Fensterscheiben!
Sieht man vom Markt in die Kirche hinein,
da ist alles dunkel und düster;
und so sieht’s auch der Herr Philister:
Der mag denn wohl verdrießlich sein
und lebenslang verdrießlich bleiben.

Kommt aber nur einmal herein!
Begrüßt die heilige Kapelle;
da ist’s auf einmal farbig helle,
Geschieht’ und Zierat glänzt in Schnelle,
bedeutend wirkt ein edler Schein;
dies wird euch Kindern Gottes taugen,
erbaut euch und ergetzt die Augen!

(Quelle: http://gutenberg.spiegel.de/buch/3670/9)

Sicher sind Ihnen gleich die Fehler aufgefallen (und nein, ich meine damit nicht die etwas altertümliche Schreibweise mancher Wörter …). Für all die anderen hier die richtige Version:

Gedichte

Gedichte sind gemalte Fensterscheiben!
Sieht man vom Markt in die Kirche hinein,
Da ist alles dunkel und düster;
Und so sieht’s auch der Herr Philister:
Der mag denn wohl verdrießlich seyn
Und lebenslang verdrießlich bleiben.

Kommt aber nur einmal herein!
Begrüßt die heilige Capelle;
Da ist’s auf einmal farbig helle,
Geschicht’ und Zierrath glänzt in Schnelle,
Bedeutend wirkt ein edler Schein;
Dieß wird euch Kindern Gottes taugen,
Erbaut euch und ergötzt die Augen!

Johann Wolfgang von Goethe 

(In Goethe's Gedichte, Bd. 2. Neue Ausgabe Cotta 1868, S. 420)

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