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Sonntag, 15. Juli 2012

Der Herr Brecht, das Plagiieren und das Urheberrecht


Der Dramatiker und Lyriker Bertold Brecht ist berühmt/berüchtigt dafür, dass er es nicht so mit dem Urheberrecht hielt. Er machte daraus auch kein Hehl, denn: „Wie man weiß, gehört meiner Ansicht nach die Plagiierkunst zum Handwerk des Schriftstellers.“ Allerdings legte er durchaus Wert auf das Niveau der Texte, derer er sich bediente, denn, schreibt er weiter: „Wenn man mir einige Autorität auf diesem Gebiete zubilligen will: Gilbrichte [der Bühnenautor Walter Gilbricht] sind nicht plagiierbar.“ (Zur Plagiatsbeschuldigung Gilbrichts. In Werke: Große kommentierte Berliner und Frankfurter Ausgabe. Aufbau-Verlag 2000, S. 399).

Das Zitat „ist also“
das wichtigste Stilmerkmal. (…) Plagiate ausfindig zu machen, bedeutet hier Kunst. Es ist gesellschaftlich wertvolle „Arbeit“. Der „Urheber“ ist belanglos, er setzt sich durch, indem er verschwindet. Wer es erreicht, daß er umgearbeitet, also im persönlichen entfernt wird, der hält „sich“. (Plagiat als Kunst, S. 318)
Folgerichtig ist es „selbstverständlich“, dass
das geistige Besitztum auf keine Weise mehr zu schützen (ist), die Frage ist nur, ob ein gesellschaftliches System gefunden wird, das Plagiate verwerten kann. (Geistiges Besitztum, S. 322)
Und schließlich:
Natürlich basiert so ziemlich jede Blütezeit der Literatur auf der Kraft und Unschuld ihrer Plagiate. Was das Drama im besonderen betrifft, so ist eine gewisse Gleichförmigkeit zeitgenössischer Werke ebenso für eine Blütezeit kennzeichnend als die Leidenschaft ihrer Schriftsteller, in ihre Werke alles zu sammeln, was sie irgendwie auftreiben können. Von den großen sensationellen Fällen, wo es dem Autor glückte, ganze Akte sich einzuverleiben, wie sie Shakespeare reichlich zu verzeichnen hat, abgesehen, ist ja für den Theaterschreiber die Äußerung irgendeines Theaterschreibers ebenso als Material begrüßenswert wie die eines Götz von Berlichingen oder eines Herrn Henschel. Wenigen Kennern ist es gegeben, das Originale in einem Werk von Formt aufzuspüren, und bei gewissen nicht genannt sein wollenden Kritikern unserer armen Epoche kann man es ruhig da suchen, wo sie das „Unverständliche“ vermerken. Für einen Halbblinden ist beinahe jeder Anblick ein Wischiwaschi.  Es handelt sich bei den Texten für die Schauhäuser dieses Jahrhunderts nicht um feine Nuancen, originelle Handschrift, Gestuftheiten und derlei Feinheiten, denen der nach Trüffeln schnüffelnde Five-o'cIock-tea-Plauderer wortmalend nachgehen kann, sondern um großzügige Erfassung des menschlichen Materials, um die mit allen Mitteln anzupackende Gestaltung des Ausdrucks unseres Jahrhunderts. (Was den Herrn Kerr betrifft, S. 323)
Was den Herrn Kerr betrifft, so hatte der beliebte (und von vielen Schrifststellern gefürchtete) Kritiker Brecht nicht nur als „Ragoutkoch“ (S. 558) bezeichnet und dessen Stück Happy end das Motto Happy entlehntzugedacht, sondern vor allem in dem Artikel Brechts Copyright im Berliner Tageblatt vom 3. 5. 1929 einige Copyright-Verstöße dokumentiert und damit eine große Plagiatsdebatte ausgelöst. Der Artikel beginnt mit den Worten: „Die hübsche Dreigroschenoper (…) entschlief nicht für immer: im wunderschönen Monat Mai soll sie zu neuem Dasein erwachsen. Sie ist ein Werk Brechts, das John Gray vor zweihundert Jahren schrieb“, und endet mit „Der Wahlspruch ‘Nur wer von Fremden lebt, lebt angenehm’ ist eine Überzeugung – aber auch ein Grundsatz? Jeder Schriftsteller (ob er nun Bert heißt oder Klemmens) bedenke das.“

Brecht reagierte auf die Anschuldigungen lapidar mit der folgenden Erklärung (und rief mit dem letzten Satz einen Sturm der Entrüstung hervor):
Eine Berliner Zeitung hat spät, aber doch noch gemerkt, daß in der Kiepenheuerschen Ausgabe der Songs zur „Dreigroschenoper“ neben dem Namen Villon der Name des deutschen Übersetzers Ammer fehlt, obwohl von meinen 625 Versen tatsächlich 25 mit der ausgezeichneten Übertragung Ammers identisch sind. Es wird eine Erklärung verlangt. Ich erkläre also wahrheitsgemäß, daß ich die Erwähnung des Namens Ammer leider vergessen habe. Das wiederum erkläre ich mit meiner grundsätzlichen Laxheit in Fragen geistigen Eigentums (Eine Erklärung Brechts, S. 315 f.)
Und merkte in deren Entwurf an:
Geistiges Eigentum ist eben so eine Sache, die in Schrebergärtchen und dergl. Angelegenheiten gehört. (S. 315)
Ammer gab sich denn auch zufrieden, als Brecht zur Neuausgabe seiner Villon-Gedichte 1930 das Sonett zur Neuausgabe des Francois Villon beisteuerte, das als eine Art Vorwort den Gedichten vorangestellt und auch auf der Rückseite des Schutzumschlags zu lesen ist und mit den Worten endet: „Nehm jeder sich heraus, was er grad braucht! / Ich selber hab mir was herausgenommen …“ Nur dass dieser Vers wiederum eine Entlehnung aus Kerrs Artikel ist, denn der hatte gefragt: „Für die eingelegten Balladen zeichnet Bert Brecht ebenfalls. Er hat sie nun bei Kiepenheuer herausgegeben. Doch bei wem hat er sie herausgenommen?“ …

– Jörn Scheer hat sich durch Brechts Kalendergeschichte Ulm 1592  zu einer „Untertänigsten Nachschrift“ inspirieren lassen, zumal die obige Erklärung nicht die einzige war, die Brecht abgeben musste:
Hat jemand spät, aber doch gemerkt,
Daß von meinen 33 Versen
tatsächlich 22 mit jenen von Brecht
In der 6. Kalendergeschichte „Ulm 1592“
Mehr oder minder identisch sind? (lesen Sie bitte hier weiter:)
(In Jörn Scheer: Immerwährender Geschichten-Kalender. ardetta 2010, S. 216 und 342) –
Kurt Tucholsky spöttelte in der Weltbühne vom 25. 1. 1919 „Was dem einen brecht ist, ist dem andern billig“ (S. 785) und nannte in einer lyrischen Parodie, dem Lied der Cowgoys, „Rudyard Brecht“ als Verfasser, da Brecht unter anderem den berühmten Surabaya-Johnny-Song von Rudyard Kipling übernommen hatte.

Erich Kästner wiederum parodierte Brecht mit seinem Lied Surabaya-Johnny II. frei nach Kipling und Brecht, das mit den Worten schließt: „Du warst nicht indisch, Johnny. / Kauft Kolonialwaren bei Bertolt Brecht! / Surabay-Johnny! / Villon, Kipling, Rimbaud. / fourniert auf Mahagonny – / du bist der geborene & Co.

Karl Kraus hingegen entschuldigte Brecht in der Fackel mit der „Immoral sanity“, der unmoralischen Vernunft:
Im kleinen Finger der Hand, mit der er fünfundzwanzig Verse der Ammerschen Übersetzung von Villon genommen hat, ist dieser Brecht originaler als der Kerr, der ihm dahintergekommen ist; und hat für mein Gefühl mit allem, was ihn als Bekenner dem Piscatorwesen näher rückt als mir (ja was mir weltanschaulich zuwider ist als die Mischung von Nieder- und Aufreißertum, als eine betonte Immoral sanity) mehr Beziehung zu den lebendigen Dingen der Lyrik und der Szene als das furchtbare Geschlecht des Tages, das sich nun an seine Sohlen geheftet hat. So wenig ein Zweifel darüber bestehen kann, daß eine geistige Existenz ausgelöscht wäre, die auch nur mit einem einzigen fremden Vers zu glänzen versuchte, so ausbündig ist die Trottelei, die einem weismachen will, dieser so geartete, so begabte und so sichtbar abwegige Autor hätte es nötig gehabt und für möglich gehalten, die Verse, die ihm für den Bühnenzweck praktikabel schienen wie Versatzstücke und Personen, und deren autorrechtliche Fatierung er für den Druck verschlampt hat, als literarische Kontrebande auf die Seite zu bringen. Eine Bewußtseinshandlung, die hier noch ein »Copyright« anbringt, zu unterstellen, ist nicht die Bosheit der Satire, sondern der Idiotie, oder gar die Gesinnung, die deren Anschein nicht verschmäht, um auf Idioten eine Augenblickswirkung zu erzielen. (S. 129)
Lesenswert in dem Zusammenhang ist Hellmuth Karaseks Beitrag Der Ehrabschreiber über „eine unsinnige Literatur-Kampagne“ im SPIEGEL 4 /1990, S. 173 ff., wo er nicht nur über Brechts Plagiate schreibt, sondern auch über die von Georg Büchner, Alfred Döblin (siehe dazu http://www.zeit.de/1959/13/doeblin-faelschung), Karl Kraus (vielleicht deshalb dessen positive Reaktion auf die Plagiatsvorwürfe gegenüber Brecht; die Plagiatsvorwürfe, die das Gedicht Apokalypse betrafen, veranlassten Kraus zu dem Essay Vom Plagiat), Thomas Mann (der Plagiate als höheres Abschreiben bezeichnete), Robert Musil, Johann Nepomuk Nestroy, Joseph Roth und  Arno Schmidt, der dazu in Gelehrtenrepublik, S. 110, schreibt: „Das Plagiat: was ist es im letzten Grunde andres als Selbsterkenntnis? Daß dem Betreffenden das fehlt, was er nimmt?“

Weiter nennt Karasek Shakespeare  (was Heinrich Heine als „töricht“ bezeichnete und seinerseits auf Friedrich Schiller verwies), Peter Weiss, vor allem aber Walter Kempowski (dessen Reaktion auf die Vorwürfe siehe hier). Aber, so Karasek:
Darüber kann nur erstaunt sein, wer sich sein Bild der Literatur aus kitschigen Groschenromanen und Filmen besorgt hat, wo Dichter in der Gartenlaube sich unter Wehen ihre Herz-Schmerz-Reime aus den eigenen Fingern saugen, sogenannte Originalgenies. 
Viele Erzähler, Maler, Musiker der Moderne sind nicht Erfinder, sondern Finder. Und das gilt nicht erst für die Moderne. Shakespeare etwa war so ein Ausplünderer, sein „Hamlet“ wäre heute vor einem Plagiatsprozeß nicht sicher. (…)
Die Grenzen zwischen Zitat und Plagiat sind schwer zu ziehen. Man macht sich leicht lächerlich, wie der Kritiker Alfred Kerr es im Fall der „Dreigroschenoper“ tat, als er Brecht als Plagiator entlarvte – obwohl Kerr recht hatte.
Ach – auch Johann Wolfgang von Goethe  tat’s (siehe  http://juttas-zitateblog.blogspot.de/2012/07/goethe-zum-plagiieren.html und Robert Springer: Ist Goethe ein Plagiator Lorenz Sterne's in Museum, Bd. 17, 1867, S. 690 ff.), und kämpfte doch um sein eigenes Urheberrecht (siehe http://juttas-zitateblog.blogspot.de/2012/06/goethes-kampf-um-den-gesetzlichen.html),  Molière (siehe dazu Karl Gutzkows Das Urbild des Tartüffe, wo er sich über den französischen Dramatiker lustig macht) und Alexandre Dumas (worauf Heine mit den Worten reagierte: „Nichts ist törichter als das Begehrnis, ein Dichter solle alle seine Stoffe aus sich selber heraus schaffen, das sei Originalität“, siehe http://juttas-schreibtipps.blogspot.de/2011/04/heinrich-heine-ubers-plagiat.html)
und und und. Ich frage mich langsam, wer eigentlich nicht …

Okay, es ist nicht immer der Autor drin, wo der Autor draufsteht. Das sind wir ja gewohnt von Früchtetee, Joghurt und Kalbsleberwurst. Darum geht es hier gar nicht. Aber im Himmels Willen, WARUM DARF MAN DANN BRECHT NICHT ZITIEREN, Urheberrecht hin, Urheberrecht her, wenn das Gesetz für ihn doch auch nicht galt. Denn „Texte von Bertold Brecht, auch in elektronischem Format, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung veröffentlicht werden, da sie urheberrechtliches Eigentum von ProQuest LLC sind“ (siehe http://brecht.chadwyck.co.uk/deutsch/html/frames/moreinfo/copyrite.htm).

Warum verklagten seine Erben Heiner Müller, weil er im seinem letzten Theaterstück GERMANIA 3 Passagen aus Das Leben des Galilei und Coriolan zitierte, und zogen damit bis vor das Bundesverfassungsgericht? (Siehe dazu die Pressemitteilung des BVG Zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberrecht – "Germania 3“ von H. Müller http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg100-00.html und das Urteil des BVG). Zu einer Klage gegen die Erben Brechts siehe Angriff aufs Brecht-Erbe, DER SPIEGEL 49/1997 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8841780.html.

Siehe dazu auch Kontextualisierung und analyse – zur literatur der goethezeit, des ausgehenden 19. und 20. jahrhunderts, und denjenigen unter Ihnen, die mehr über Plagiate wissen möchte, empfehle ich Fremde Federn Finden: Kurs über Plagiat http://plagiat.htw-berlin.de/ff/inhalt

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